Die pflegerische Versorgung in Deutschland leidet unter einer künstlichen Trennung von Gesundheits- und Sozialwesen. So ist es nicht verwunderlich, dass die Abstimmung zwischen ärztlichen und pflegerischen Bemühungen oft ungenügend ist. Zur Verbesserung kann auf längere Sicht die Integration der entsprechenden Leistungsgesetze (SGB V und SGB XI) führen. Auch ist in Modellvorhaben zu prüfen, ob qualifizierte Pflegezentren mit pflegerischer und medizinischer Leistung einen Beitrag zur besseren und kostengünstigeren Versorgung bei Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten geeignet sind.