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zurück Fahrausbildung in der Schweiz:
aktueller Stand und Perspektiven

Dr. Stefan SiegristDr. Stefan Siegrist

Vortragsfolien (stehen zur Zeit nicht zur Verfügung)
(PDF 829 KB)


Abstract

2001 hat die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschlossen, dass der Führerausweis in Zukunft erst dann unbefristet erteilt wird, wenn

  1. die Probezeit von drei Jahren abgelaufen ist,
  2. der Inhaber an den vom Bundesrat vorgeschriebenen, in erster Linie praktischen Weiterbildungskursen zur Erkennung und Vermeidung von Gefahren sowie zu umweltschonendem Fahren teilgenommen hat.

Die definitive Einführung dieser Regelung ist per Ende 2005 vorgesehen.

Das Konzept des Schweizer Zweiphasenmodells ist von der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu 1987 entwickelt und 1998 konkretisiert worden. Sie hat sich von folgenden Erkenntnissen und Einschätzungen leiten lassen:

Der in einem Modellversuch erprobte Vorschlag der bfu für die Weiterbildung in der zweiten Phase sah eine Verflechtung von erlebnisorientierten, kognitiven und gruppendynamischen Methoden und Inhalten vor. Einerseits sollen durch diese Art der Kursgestaltung negative Lerneffekte (z. B. Selbstüberschätzung), wie sie durch fahrpraktische Übungen hervorgerufen werden können, vermieden werden. Andererseits soll der Kurs praxisnah und erlebnisorientiert sein und die Teilnehmenden zu einer realistischen Selbsteinschätzung und einer verbesserten Gefahrenwahrnehmung führen. Wegen der Bedeutung lebenssituationsbezogener Einflüsse war zudem eine Doppelmoderation vorgesehen. Neben einem qualifizierten Fahrlehrer sollten die Kurse von einem Pädagogen (Sozialpädagoge, Lehrer, Jugendarbeiter) co-moderiert werden.

Nicht alle vorgeschlagenen Elemente sind in das aktuelle Detailkonzept eingeflossen. Vorgesehene Auflagen wie ein Alkoholverbot während der Probephase sind schon im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen mangels Akzeptanz fallen gelassen worden. Im Rahmen der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsebene erwiesen sich auch die Doppelmoderation, die Beschränkung fahrpraktischer Elemente und die Verknüpfung verschiedener Interventionsformen (praktische Erlebnisse, Selbstexploration, Gruppendiskussion) als nicht mehrheitsfähig.

Die zentralen Elemente des aktuellen Konzeptes sind:

Verkehrsregelverletzungen während der Probezeit führen zu einer Verlängerung der Probezeit um ein Jahr. Im Wiederholungsfall wird der Führerausweis annulliert. Ein Jahr nach Annullierung kann aufgrund eines positiven psychologischen Gutachtens erneut ein Lernfahrausweis erworben werden, Fahrausbildung und Weiterbildungskurse müssen wiederholt werden.

Die obligatorische Weiterbildung dauert 16 Stunden und besteht aus drei Modulen: