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Politische Empfehlungen an das BMG
Älteren Menschen mit Behinderung Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben ermöglichen!
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World Health Day 1999

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Startseite : 1999 Aktiv leben - gesund alt werden : Politische Empfehlungen an das BMG : Älteren Menschen mit Behinderung Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben ermöglichen!

Älteren Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben ermöglichen!

Die Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz ist für Menschen mit Behinderungen nicht auf ein bestimmtes Lebensalter zu fixieren. Sie muss auch über die Lebensphase der Berufstätigkeit hinaus zur Anwendung kommen, wenn sie der Erhaltung und Förderung von Kompetenzen dienen und somit dem Grundzweck und -ziel der Eingliederungshilfe dienen, die auf Verhütung, Beseitigung oder Linderung einer Behinderung und auf Eingliederung abhebt. Die Eingliederungshilfeverordnung nach § 47 BSHG muss im Abschnitt II, Maßnahmen der Eingliederungshilfe, dahingehend modifiziert werden, dass die Formen der Hilfen nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben präzisiert werden, die erforderlich sind, um dem Behinderten die für ihn erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft in seinem bisherigen Bezugsfeld ermöglichen.