"Blutsicherheit in der Europäischen Gemeinschaft - eine Initiative für die optimale Anwendung" ist das Thema der Tagung, die das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft vom 20. bis 22. Mai 1999 im bayerischen Wildbad Kreuth durchführt. Die Leitung der Tagung hat Professor Dr. Wolfgang Schramm, Klinikum Innenstadt der Universität München, übernommen. Die Europäische Kommission unterstützt die Tagung finanziell und personell.
Es ist das erste Mal, dass sich die Europäische Gemeinschaft im Rahmen einer Tagung mit dieser Thematik befasst. Die Ereignisse der Übertragung des Humanen Immundefekt Virus (HIV) durch Blutprodukte in den 80er Jahren und die öffentliche Diskussion darüber bis in die 90er Jahre haben die EU-Gesundheitsminister bereits seit längerem veranlasst, eine öffentliche Veranstaltung über die optimale Anwendung von Blutprodukten durchzuführen. Mit dieser Tagung wird jetzt während der deutschen EU-Präsidentschaft ein Anfang gemacht. Immer wieder wurde verlangt, dass Blutprodukte kritisch und nach rationalen Gesichtspunkten eingesetzt werden. Dieser schwierigen Diskussion stellt sich jetzt die EU-Tagung in Wildbad Kreuth.
In sechs Arbeitsgruppen beraten über 60 Experten aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aus Norwegen über die optimale Anwendung von
Außerdem werden die Themen
Die Tagung soll Wege und Methoden aufzeigen, die einen Beitrag zu den Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Therapie mit Blut und Blutprodukten für ihre Bürger leisten können. Sie soll außerdem helfen, die Entwicklung einer gemeinschaftlichen Blutpolitik voranzubringen.
In seinem Grußwort hat Dr. Erhard Schmidt, Abteilungsleiter "Arzneimittel, Pflegeversicherung" im Bundesministerium für Gesundheit, darauf hingewiesen, dass Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer das Thema dieser Tagung sehr hoch einschätzt. "Die Aufmerksamkeit für die Sicherheit der Blutprodukte und ihrer Anwendung darf nicht nachlassen", forderte Schmidt in ihrem Namen. "Die Tagung dient dazu, die uns von den EU-Gesundheitsministern gestellten Aufgaben zu erfüllen. Wir tragen Verantwortung für eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten. Hier sitzen die Mitgliedstaaten mit der Europäischen Kommission in einem Boot. Alle zusammen müssen Hand in Hand arbeiten, um die gesundheitspolitischen Ziele auch in diesem Medizinbereich zu erreichen. Alle haben wir ein brennendes Interesse daran, dass sich eine Medizinkatastrophe wie in den 80er Jahren, als durch Blutprodukte HIV übertragen wurde, nicht wiederholt."
Schmidt wies auf die vielfältigen Maßnahmen hin, die in Deutschland ergriffen worden sind, und hob die Richtlinien und Leitlinien der Bundesärztekammer, die Voten des Arbeitskreises Blut und die Tätigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen, der zuständigen Zulassungsbehörde, hervor. Als besonders wichtiges Ergebnis der fachlichen Diskussion in Deutschland bezeichnete er das Transfusionsgesetz, das im Juli 1998 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verlangt von den Krankenhäusern bis zum Juli des Jahres 2000 die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems für die Therapie mit Blutprodukten. Das bedeutet, dass in den Krankenhäusern ein transfusionsverantwortlicher Arzt, der für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger und sicherer Blutprodukte verantwortlich ist, und transfusionsbeauftragte Ärzte, die für eine qualitätsgesicherte Anwendung von Blutprodukten Verantwortung tragen, bestellt werden müssen. Darüber hinaus müssen die Krankenhäuser eine Transfusionskommission einrichten, die für die Erarbeitung und Erhaltung des Qualitätssicherungssystems zuständig ist. Diese Kernpunkte des Transfusionsgesetzes sollen in die Diskussion der Experten in Kreuth über die Qualitätssicherung eingebracht werden.
Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Tagung werden den Teilnehmern der Tagung sowie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
(Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums Nr. 33 vom 20. Mai 1999)